Kurabgabe
01.05. - 30.09.: 2,- € pro Person pro Tag
01.10. - 30.04.: 1,- € pro Person, pro Tag
Befreiungen von der Kurabgabe:
Begleitpersonen
von Schwerbehinderten, die lt. amtlichen Ausweis völlig auf ständige
Begleitung angewiesen sind.
Kinder bis 18 Jahre
Teilbefreiungen von der Kurabgabe:
Schwerbehinderte, deren Minderung der Erwerbsfähigkeit mindestens
60 v. H. beträgt, werden nur zu 50 v. H. der maßgeblichen Kurabgabe
herangezogen.
Ebenso Schüler, Studenten, Auszubildende, Grundwehrdienst-
und Zivildienstleistende.
Vorzüge mit der Kurkarte:
Nutzung des Strandes
Nutzung der Kurparkanlagen
der Stadt Kühlungsborn
Ermäßigter
oder kostenloser Eintritt bei Veranstaltungen des Touristik-Services
Kostenlose Kurkonzerte
Kostenlose Bücherausleihe
in der Stadtbibliothek
Die Kurkarte ist auch
gültig in den Orten
Rerik, Nienhagen, Boltenhagen, Graal-Müritz, Insel Poel
und Bad Doberan. |